Zertifizierung aufgrund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung im REDcert System

Grundlagen und Ziele

Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) legt im Einzelnen fest, wie flüssige Biomasse, die für die Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt wird, hergestellt und verwendet werden muss. Ziele sind der Klimaschutz und die Verringerung des CO2-Ausstosses. Der vorgegebene Rahmen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der Europäischen Union wurde mit den Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnungen in nationales Recht umgesetzt.

Die Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnungen gelten für alle Betriebe entlang der gesamten Wertschöpfungskette: Erzeuger, Erfasser, Lieferanten, Verarbeiter bis hin zu Anlagenbetreiber bzw. Nachweispflichtige nach dem Energiesteuergesetz. Jeder mit der Herstellung und Lieferung von verordnungskonformer Biomasse befasste Betrieb muss sich zur Einhaltung eines anerkannten Zertifizierungssystems verpflichtet haben.

REDcert-DE

Das REDcert-DE-System setzt den vorgegebenen Rahmen, der von der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) vorgegeben wurde, um. Es wird überwiegend für Ware, die im Inland verbraucht wird, eingesetzt.

Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland die sog. Treibhausgasminderungsquote (2015: 3,5%; 2017: 4%; 2020: 6%). Mit dem Umstieg auf die Treibhausgasminderungsquote entfiel die doppelte Anrechenbarkeit von abfall- und reststoffbasierten Biokraftstoffen, die auf dem Energiegehalt von Biokraftstoffen beruhte.

REDcert-EU

Am 26. Juli 2012 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die EU-Anerkennung von REDcert durch die EU-Kommission vom 24. Juli 2012 veröffentlicht. Damit sind Zertifizierungen nach dem System REDcert-EU in allen europäischen Mitgliedstaaten und ausgewählten Drittländer möglich. Den Teilnehmern am REDcert-EU-System bieten sich damit zusätzliche Möglichkeiten zum Ausbau ihrer nationalen und internationalen Lieferbeziehungen.

REDcert-EU zertifizierte Systemteilnehmer dürfen Abfälle und Reststoffe bzw. daraus hergestellte Produkte aus anderen EU-anerkannten Zertifizierungssystemen nur dann als nachhaltig aufnehmen, wenn diese von REDcert geprüft und als gleichwertig akzeptiert wurden.

TÜV Rheinland

REDCERT