sicZert Management Zertifizierungen

Wer kann Entsorgungsfachbetrieb werden?

Alle privaten und öffentlichen Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle

  • einsammeln
  • befördern
  • lagern
  • behandeln
  • verwerten
  • beseitigen
  • handeln
  • makeln

können ganz oder auch in Teilen Entsorgungsfachbetrieb werden.

Voraussetzung ist die Erfüllung der in der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) genannten Anforderungen an

Organisation

  • Betriebsorganisation
  • personelle Ausstattung
  • Versicherungsschutz
  • Anforderungen an die Tätigkeit

Dokumentation

  • Betriebstagebuch

Personal

  • Betriebsinhaber
  • verantwortliche Personen für die Leitung / Beaufsichtigung des Betriebes
  • sonstiges Personal
  • regelmäßige Fortbildung alle zwei Jahre

technische Ausstattung

  • Fahrzeuge
  • Anlagen

Begutachtung zum Entsorgungsfachbetrieb

Was sind die Vorteile?

Der anerkannte Entsorgungsfachbetrieb kann am privilegierten Nachweisverfahren teilnehmen. Er benötigt keine Genehmigungen nach der Anzeige- und Erlaubnis Verordnung AbfAEV und keine Genehmigungen für Vermittlungsgeschäfte mehr, wenn eine entsprechende Zertifizierung vorliegt.

Zusätzlich demonstriert er nach außen seine Zuverlässigkeit - in der durch Skandale gebeutelten Abfallbranche ein kaum schätzbarer Zugewinn!

Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb erhält Ihren Betrieb wettbewerbsfähig - denn die Zusammenarbeit mit nicht zertifizierten Betrieben wird zusätzlich erschwert.

Das Begutachtungsverfahren

Das Begutachtungsverfahren zum Entsorgungsfachbetrieb ist in der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) geregelt.

Nach Abschluss eines Überwachungsvertrages zwischen dem zu begutachtenden Unternehmen und der technischen Überwachungsorganisation, bedarf es der Zustimmung der zuständigen Benehmensbehörden. Unsere Begutachter und Umweltbetriebsprüfer begutachten und bewerten ihr Unternehmen vor Ort.

Die vorgeschriebenen jährlichen Überwachungen orientieren sich dann am Zeitpunkt der Erstbegutachtung.

Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV)

Die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" und die Nutzung eines Überwachungszeichens sind geschützt und dürfen nur von Unternehmen geführt werden, die im Besitz eines gültigen Zertifikates sind.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz stellt erhebliche Anforderungen an die Abfallwirtschaft.

Mit der Einführung des Zertifikats "Entsorgungsfachbetrieb" hat der Gesetzgeber ein Instrument zur Verlagerung von Kontrollfunktionen, weg von der Behörde hin zur Abfallwirtschaft selbst, geschaffen.

Durch das Überwachungszertifikat "Entsorgungsfachbetrieb" einer Technischen Überwachungsorganisation stellt das abfallwirtschaftliche Unternehmen sein hohes Qualifikationsniveau unter Beweis und genießt zahlreiche behördliche Privilegien - und vor allem das Vertrauen der Kundschaft.